Freier Zugang zu den Gräbern von Max Reichpietsch und Albin Köbis
Am 5. September 2017 jährt sich zum hundertsten Mal die Ermordung der Matrosen Max Reichpietsch und Albin Köbis. Diese beiden waren im Sommer 1917 Teil einer Matrosenbewegung, die sich gegen die Ungleichbehandlung von Offizieren und Matrosen, aber vor allem gegen die Unmenschlichkeit des Krieges wandte.
Rund 600 Matrosen verweigerten in Wilhelmshaven ihren Dienst und verließen die Schiffe, auf denen sie wie Sklaven gehalten wurden, eigenmächtig. Nach Niederschlagung des Streiks wurden Reichpietsch und Köbis, die zu den führenden Köpfen der Erhebung gehört hatten, zur Abschreckung von der Militärjustiz zum Tode verurteilt und zur Vollstreckung des Urteils nach Porz- Wahn überstellt. Dort wurden die beiden Seeleute, trotz massiver Bedenken von Marinejuristen, am 5. September erschossen und auf dem öffentlichen Militärfriedhof Wahn bestattet.
Matrosenaufstand-1917-Plakat.pdf
Mitte der zwanziger Jahre wurde ein Gedenkstein für die beiden errichtet, an dem regelmäßige Gedenkveranstaltungen stattfanden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das gesamte Areal von alliierten Truppen verwaltet und 1956 der neu geschaffenen Bundeswehr übergeben. Seitdem lag der öffentliche Friedhof auf militärischem Sperrgebiet in der Luftwaffenkaserne Wahn. Das Betreten des Friedhofes und die Nutzung als Gedenkort ist nur mit Erlaubnis der Bundeswehr in geringer Personenzahl und nach einer peniblen Registrierung möglich. Begründet wird diese Behinderung von Regierung und Bundeswehr mit der Ausrede: „…die polischen Motive der Matrosen…und die Vorgänge des Jahres 1917 … sind in der deutschen Militärgeschichtsschreibung nach hiesiger Auffassung noch nicht eindeutig erforscht “ (Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei „Die Linke“, Drucksache 16/6906, vom 29.10.2007, Vorbemerkung der Bundesregierung, Seite 2).
Zum Gedenken an Reichpietsch und Köbis finden in diesem Jahr vielfältige Veranstaltungen des Friedensbildungswerkes, Köln und UnterstützerInnen statt:
(siehe: Matrosenaufstand-1917-Plakat.pdf )
Es ist absurd, dass die beiden Opfer des deutschen Militarismus noch heute dadurch verhöhnt werden, dass ihre Grabstätten von militärischem Sperrgebiet umgeben sind und Militärs, die hundert Jahre nach der Ermordung von Max Reichpietsch und Albin Köbis wieder Krieg führen, darüber entscheiden dürfen, wer der Toten gedenken darf und auf welche Weise das geschieht. Wir fordern, dass die Öffentlichkeit jederzeit freien und ungehinderten Zugang zu den Gräbern erhält.