Drohnen sind unbemannte, ferngesteuerte Flugkörper, (engl. Unmanned Aerial Vehicles, UAV:unbewaffnet, UCAV= Combat = diese sind bewaffnet). Die Größenordnung reicht von libellengroßen Kleinstaufklärern für den Nahbereich bis zu unbemannten strategischen Aufklärern in der Größe von Verkehrsflugzeugen.
Im zivilen Bereich haben sie Überwachungsfunktionen, im militärischen Bereich finden sie ab 1990 Verwendung zur Aufklärung und Zielmarkierung. Sie erfüllen hierbei militärische Unterstützungsfunktionen. Bewaffnet mit Raketen werden sie in der Aufstands- und Terrorbekämpfung eingesetzt.
Drohnen können auch zur direkten “Einzeltötung” von Menschen eingesetzt werden. Drei Staaten, die USA, Großbritannien und Israel , benutzen diese Waffensysteme, um gezielt unliebsame Terrorverdächtige zu eliminieren. Wie die internationale Menschenrechtsorganisation “Human Rights Watch” belegt, töteten israelische Militärs in Palästina und das Militär der USA und Großbritanniens im Irak, Afghanistan und Libyen gezielt Terrorverdächtige. Im Nordwesten Pakistans, im Jemen und Somalia “arbeitet” der CIA mit privaten Firmen zusammen. Hier herrschen rechtlich gesehen weder bewaffnete Konflikte, noch führen die USA hier offiziell Krieg. Seit Beginn der Obama-Regierung im Januar 2009 haben sich die Drohnen-Einsätze der USA fast vervierfacht
Die hier praktizierte “gezielte Tötung” ist im internationalen Recht nicht definiert. Es fällt den Staaten, die Drohnen einsetzen, also leicht, diese Einsätze zu legitimieren. In den USA existieren so genannten “capture- or- kill”- Listen (Gefangennehmen oder Töten), in denen die Namen derer geführt werden, die den Vorzug haben, durch Drohnen zu sterben. Dies geschieht ohne nachvollziehbare Transparenz, Regeln und rechtsstaatliche Verfahren. Wir haben es mit “extralegalen Hinrichtungen“ zu tun. Diese Praxis führt zu dem hochproblematischen Ergebnis, dass die Grenzen der Menschenrechte, des Kriegsvölkerrechts und die Grenzen der Regeln für die Anwendung von Gewalt zwischen Staaten verwischt bzw. unendlich ausgeweitet werden.
Die Herstellung, Beschaffung und Verbreitung von Drohnen entwickelte sich in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem Problem, das aus dem Ruder zu laufen beginnt. Zwischen 2005 und 2012 haben sich alle relevanten Zahlen nahezu verdoppelt. Die Anzahl der Drohnenprogramme stieg auf knapp 700, die Zahl der Drohnen- Staaten von 41 auf 76, die jährlichen Ausgaben von 6.6 auf über 11 Milliarden US-Dollar. Allein in den USA haben sich die Ausgaben für Drohnen in den Jahren 2002 auf 2011 auf 5 Mrd. Dollar verzehnfacht. Es droht ein nicht mehr kontrollierbarer, weltweiter Rüstungswettlauf mit Drohnen.
Was macht Drohnen so beliebt ?
Drohnen können erstmals in der Kriegsgeschichte über sehr große Distanzen ohne Zeitverlust und ohne Risiko für das Bedienungspersonal, quasi wie ein Computer- Spiel, eingesetzt werden. Sie können im Einsatz feindliche Kämpfer identifizieren, verfolgen und eliminieren. Sie selbst sind schwer zu orten. Drohnen operieren wie “luftgestützte Scharfschützen”. Sie sind ideal für die sog. Aufstands- und Terrorbekämpfung. In Anschaffung und Herstellung sind sie in der Regel wesentlich preiswerter als andere Waffensysteme. Für westliche Militärs ist die Kriegsführung mit Drohnen ideal, da sich ihr Einsatz weitgehend der Kontrolle durch das Parlament entzieht. Auftretende Kollateralschäden haben, wie bei anderen Waffensystemen, kaum öffentliches Interesse erlangt. Da beim Einsatz von Drohnen eigene Soldaten geschont werden, können Regierungen für diese Art der Kriegsführung mit hohen Zustimmungswerten rechnen, vor allem, weil sie angeblich chirurgisch genau töten. Sie sollen fast keine Kollateralschäden verursachen und die Zivilbevölkerung schonen, und sie gelten bei ihren Befürwortern als “humane” Waffen.
Was macht Drohnen so ablehnenswert?
Befürworter beteuern immer wieder, dass Drohnen in der Lage sind, zwischen Zielpersonen und Unbeteiligten zu unterscheiden und Schäden bei der Zivilbevölkerung zu vermeiden. Studien der Universitäten von Stanford und New York widerlegen allerdings diese Behauptungen. Im Gegenteil: immer wieder fallen auch Kinder und Frauen den Drohnen zum Opfer, die Zivilisten werden durch die permanente Bedrohung traumatisiert. Der Einsatz ist zudem kontraproduktiv, da Ressentiments gegen die Einsatzländer geschürt werden und es zum Beispiel für Al- Quaida leichter wird, Kämpfer zu rekrutieren.
Es werden gefährliche Präzedenzfälle für den Einsatz durch andere Länder geschaffen. Durch die strikte Geheimhaltung der Mordeinsätze wird verhindert, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, den Hinterbliebenen der Betroffenen wird es unmöglich gemacht, entschädigt zu werden.
Da die Drohnen- Einsätze von den Einsatzländern durch Personen oder Gremien befohlen werden, die unabhängig von den Parlamenten entscheiden, umgehen diese Einsätze demokratische Instanzen und sind nicht mehr kontrollierbar. Die Einsätze müssen nicht mehr vor der Öffentlichkeit gerechtfertigt werden. Zudem ist zu befürchten, dass die Hemmschwelle zum Einsatz dieser Waffen durch diese Tatsachen beträchtlich sinken wird
Tötungen durch Drohnen sind „außergerichtliche“, gezielte Hinrichtungen, die dem Völkerrecht im höchsten Grade widersprechen. Gezielte Tötungen von Kombattanten (!) sind nur in notwehrähnlichen Ausnahmesituationen zulässig, also in einem völkerrechtlich definierten Verteidigungskrieg.
Drohnen für die Bundeswehr?
Die BRD möchte im weltweiten Rüstungswettlauf im Drohnengeschäft nicht zu kurz kommen. Zudem bezeichnet der deutsche Verteidigungsminister diese Waffensysteme als „ethisch neutral“, er macht keinen Unterschied zwischen unbewaffneten (zur Aufklärung) und bewaffneten Flugobjekten (zum Morden). Drohnen wären also der ideale Ersatz für die ISAF- Truppen in Afghanistan, die demnächst abgezogen werden sollen. Das Argument für die Öffentlichkeit: das Leben von Bundeswehrsoldaten würde in Zukunft nicht mehr gefährdet werden. Allerdings wird nicht gesagt, dass Drohnen zur Verteidigung (die alleinige Aufgabe der Bundeswehr laut Grundgesetz!) völlig überflüssig sind. Sie sind reine Angriffswaffen.
Die Bundesrepublik ist nach Artikel 36 des Zusatzprotokolls I des Genfer Abkommens verpflichtet, bei der Einführung neuer Waffen und Methoden der Kriegsführung zu prüfen, ob ihre Verwendung durch das Völkerrecht verboten wäre. Auch das scheint die Militärstrategen nicht zu interessieren, die immer dringlicher die Anschaffung oder Entwicklung bewaffneter Drohnen fordern (Bundeswehrplan 2009 und Planungspapier „Luftmacht 2030“ vom August 2012).
Auf die mit dem Parlament nicht abgestimmte Voranfrage zur Anschaffung der US- Kampfdrohne „Reaper“ (Sensenmann), wurde aus den USA Zustimmung signalisiert. Nun ist aber schon peinlicherweise der Kauf der Aufklärungsdrohne „Euro Hawk“ gescheitert: wegen massiver Probleme bei der Zulassung für den europäischen Luftraum. Die Bundeswehr konnte den Nachweis über vorgeschriebene Notfallsysteme nicht liefern, da diese in einer sog. „Blackbox“ versiegelt und auch für den Bezieher nicht einsehbar sind.
Bei der angestrebten Drohne „Reaper“ bzw. „Global Hawk“ müssten die US- amerikanischen Produzenten den europäischen Flugaufsichtsbehörden aber Einblick in die sensible Technik gewähren. Vielleicht wird die Zulassung aber auch mit dem Argument erschlichen, dass diese Waffen ja nur im Ausland eingesetzt werden.
Fangen oder Töten ?
Die Diskussion muss dringend erweitert werden zu der Frage: Wird es auch in der BRD die Vorgehensweise „Capture or Kill“ geben?
Wenn ja, wer entscheidet über Leben oder Tod? Wer gibt die Befehle? Wer trägt die Verantwortung? Wer trifft die „Auslese“? Etwa eine Fernseh- Quiz- Show: Deutschland sucht den Super- Terroristen?? Wie sieht es mit dem Völkerrecht aus? Wie ist diese Vorgehensweise mit unserer Verfassung vereinbar, die ja die Todesstrafe verbietet?
Fragen über Fragen, die eine Anti- Drohnen- Kampagne immer dringender machen!
Die Drohnen – Kampagne
Trotz der Forderung des Verteidigungsministers de Maizière nach öffentlicher Diskussion, wurde von seiner Seite her versucht, bei der Anschaffung der Kampfdrohnen Tatsachen zu schaffen, die eine Verhinderung dieses Rüstungsprojektes erschweren. Immer wieder werden Fakten bekannt, dass vom Verteidigungsministerium dem Parlament Informationen vorenthalten oder gefälschte Zahlen vorgelegt werden.
Nun scheint das Projekt vorerst gescheitert zu sein. Kosten: über 600 plus X Millionen Euro. Diese hohen Kosten lassen darauf schließen, dass das Verteidigungsministerium nach anderen Möglichkeiten suchen wird, um eine positive Entscheidung für den Kauf und Einsatz von Kampfdrohnen zu erschleichen. Im Gespräch ist z.B. der Einsatz aus nicht so überlasteten Lufträumen in Europa wie dem in der BRD.
Da nun ein gewisser Aufschub erreicht ist, sollte von der Friedens- und der antimilitaristischen Bewegung die Kampagne, deren Ziel das Verbot der Drohnen ist, massiv geführt werden. Kurzfristig soll verhindert werden, dass Parlament und Regierung trotz allem ihre Zustimmung zur Anschaffung von Kampfdrohnen geben.
Jede Unterschrift zählt!
Rolf- Rüdiger Noack
Zum Aufruf:
www.drohnen-kampagne.de
www.imi-online.de (Informationsstelle Militarisierung)
www.dfg.vk.de (Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen)