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„Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“

KnIMG_2212ickt die Justiz mit einem Gefälligkeitsurteil vor der Politik ein?

Zum Prozeß Drohnen- Geschädigter vor dem Kölner Verwaltungsgericht am 27. Mai 2015 gegen die Bundesrepublik Deutschland

 

Familienangehörige zweier jemenitischer Opfer eines US- Drohnenangriffes haben zwar vor einem deutschen Gericht erstmals rechtliches Gehör gefunden, allerdings wurde ihre Klage vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen.
Unterstützt werden die Kläger vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) aus Berlin und der Menschenrechtsorganisation Reprieve aus London.
Vor dem Gericht prangerten Demonstranten den „Terror per Joystick“ an und forderten die Schließung der Air Base Ramstein in der Pfalz.

 

 

IMG_2209Was war geschehen?
Bei einem Drohnenangriff der USA wurden am 29. August 2012 in der Region Hadramout im Jemen zwei Verwandte der Kläger getötet. Die Kläger befürchten nun, selbst Opfer solcher Drohnenangriffe zu werden.
Sie gehen davon aus, dass Steuerungsdaten für Drohnenangriffe über die Air Base Ramstein in der Pfalz geleitet und auch sonst von hier aus Angriffe auf den Jemen unterstützt werden.
Da Drohnenangriffe völkerrechtswidrig (extralegale Tötung ohne Verfahren) und auch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind (in der BRD gibt es keine Todesstrafe), soll die Bundesregierung verpflichtet werden, den USA die Nutzung von Ramstein für Kriegseinsätze und Drohnenangriffe zu untersagen. Eine Gefährdung von Leib und Leben von ausländischen Menschen vom deutschem Staatsgebiet aus müsse unterbunden werden.
Um Druck auf die USA auszuüben, sollte neben diplomatischen Aktivitäten eine Revision des NATO- Truppenstatuts angestrebt werden, bis hin zu einer Kündigung der Pachtverträge für die Air Base in Ramstein.

Argumente der Beklagten:
Der Vertreter der Bundesregierung, Ministerialrat Stefan Sohm vom Verteidigungsministerium, argumentierte, dass kein Handlungsbedarf bestünde, da es keine gesicherten Erkenntnisse darüber gäbe, ob Drohnen von Ramstein aus befehligt oder gesteuert würden. Er formulierte zynisch, es sei nicht Aufgabe der Bundesrepublik, sich als Welt-Staatsanwaltschaft aufzuführen und sich als Hüterin des Völkerrechts zu gebärden.  Das Kräfteverhältnis zwischen den USA und der BRD würde falsch eingeschätzt, so könne die BRD keinen Druck ausüben. Sohm forderte, die Klage abzuweisen.

Das Urteil:
Die Vorsitzende Richterin Hildegund Caspari- Wierzoch nannte die Klage „zulässig, aber in der Sache unbegründet“. Zulässig deshalb, weil das Grundgesetz das Leben von Ausländern im Ausland schützen „könne“, wenn es denn von der BRD aus gefährdet würde. Der Fall sei aber von „besonderer Bedeutung“.
Die „Schutzpflicht“ erkannte die Richterin zwar an, aus ihr folge aber nicht zwingend die von den Klägern geforderte Handlungspflicht.
Es seien außenpolitische Interessen zu berücksichtigen, daher stehe der Regierung weitere „Einschätzungs-, Wertungs- und Handlungsspielraum“ zu. Völkerrechtlich wolle das Gericht nicht urteilen, es verwies auf die Gewaltenteilung und wollte sich nicht in „Kriegspolitik“ einmischen. Außerdem seien die zu beklagenden „Kollateralschäden“ verhältnismäßig (!) und somit völkerrechtlich unbedenklich.
Die deutsche Regierung habe in jüngster Vergangenheit regelmäßig bei den USA darauf gedrungen, Völker- und deutsches Recht zu beachten, was auch zugesagt wurde. Auf Grund der eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten könne das Gericht aber keine weitergehenden Verpflichtungen aussprechen.
Außerdem sähen Stationierungsverträge befreundeter Truppen nur sehr eingeschränkte Einwirkungsmöglichkeiten vor. Eine Kündigung „erscheint politisch aussichtslos“.
Somit war die Klage abgewiesen, Berufung innerhalb eines Monats, Wiedersehen eventuell vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

Fakten, die die Bundesregierung und die Richterin ignorieren:
Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung ergaben im Frühjahr 2015, dass der US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein sehr wohl eine wichtige Rolle bei der Kriegführung der USA in der ganzen Welt spielt, besonders beim Einsatz von Drohnen. Daten aus den Kriegsgebieten werden nach Ramstein geleitet, von dort per Glasfaserkabel in die USA. Der Datenfluss läuft auch umgekehrt. Von den USA aus lenken die „Piloten“ die tödlichen Drohnen ins Ziel.
Die Kooperation der BRD mit den USA macht den Drohneneinsatz erst möglich, bestätigt auch ein ehemaliger amerikanischer Drohnen-Pilot. Dass angeblich die Bundesregierung keine „gesicherten eigenen Erkenntnisse“ hat, ist erstaunlich. Vor einigen Jahren haben die US-Streitkräfte Unterlagen mit technischen Einzelheiten an das Verteidigungsministerium geschickt, die beweisen, dass Angriffe bewaffneter Drohnen ohne Ramstein nicht möglich wären. Eigenartiger Weise ist der öffentlich zugängliche US-Bericht über das Einsatzzentrum und dessen Aufgaben in Ramstein der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung bestritt die Vorwürfe mit „Nichtwissen“.
Gezielte Tötungen durch Drohnen werden von drei Staaten praktiziert. Daten über die Anzahl der Einsätze und die Zahl der Getöteten, insbesondere die der Zivilisten; sind nicht zugänglich, da die drei Staaten den Zugriff verweigern.
Mehrere Berichte von UN-Sonderberichterstattern (Christof Heyns und Ben Emmerson) und Menschenrechtsorganisationen (Amnesty International, Human Rights Watch) belegen die Völkerrechtsverstöße und fordern die Offenlegung von zurückgehaltenen Daten. Sie vermuten sogar, dass sich die USA möglicherweise Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat und fordern die Bestrafung der Schuldigen. Die USA hätten sich selbst eine „Lizenz zum Töten“ außerhalb des Einflussbereichs von Gerichten und jenseits grundlegender Menschenrechtsstandards gegeben. Das muss verurteilt werden!
Auf der anderen Seite muss die Bundesregierung sich darauf besinnen, dass bei uns die Todesstrafe abgeschafft ist. Die Unterstützung der US- Drohnenangriffe wäre dann „Todesstrafe durch die Hintertür“, genauer gesagt: Beihilfe zum (Völker-) Mord!

Unterstützt die Drohnenkampagne: https://drohnen-kampagne.deS

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